Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) werden zum ersten Mal private Wirtschaftsakteure, also auch alle Gastronomen und Hoteliers, dazu verpflichtet, Barrierefreiheitsanforderungen einzuhalten, wenn ihre Produkte oder Dienstleistungen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.
Das Gesetz gilt grundsätzlich für Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, sowie für Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden, sofern diese im Gesetz ausdrücklich genannt sind.
Relevant für die Branche sind Dienstleistungen, die im elektronischen Geschäftsverkehr erbracht werden. Darunter fallen beispielsweise Tischreservierungen, die über die Webseite des Restaurants getätigt werden können oder auch die Bestellung von Speisen über die Webseite. Auch Hotelreservierungen fallen unter das Gesetz.
Der DEHOGA hat ein Merkblatt zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erstellt. Dieses Merkblatt können Sie den Mitgliederbereichen Ihrer Bezirksverbände downloaden.