Förderprogramme

Unsere Gesellschaft und unser Arbeitsalltag sind bereits digital geprägt. Mobilität, Energie und Kommunikation sind ohne digitale Infrastruktur nicht mehr vorstellbar.

Die technologische Entwicklung schreitet immer schneller voran und bereits die nächsten Themen wie Künstliche Intelligenz und Quantencomputer geben die digitale Richtung vor.

Sowohl auf Bundesebene als auch bei uns in Nordrhein-Westfalen sind zahlreiche Initiativen und Förderprogramme ins Leben gerufen worden, die vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei unterstützen, den digitalen Wandel erfolgreich zu meistern und sich zukunftsfähig aufzustellen.

Dabei gewinnt auch das Thema Nachhaltigkeit zunehmend an Bedeutung. Der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen und der Einsatz energieeffizienter Technologien sind wesentliche Bausteine für eine zukunftsorientierte Digitalisierung. Nachhaltige digitale Lösungen bieten nicht nur ökonomische Vorteile, sondern tragen auch dazu bei, den ökologischen Fußabdruck zu minimieren und langfristig eine umweltfreundliche Wertschöpfungskette aufzubauen.

Sie möchten in Ihre digitale und nachhaltige Zukunft investieren? Hier haben wir die wichtigsten Förderprogramme für Sie gelistet.

Mit dem Förderprogramm des Bundes „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ werden konzeptionelle Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen gefördert. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Mittelstandes in Deutschland geleistet. Kleine und mittlere Unternehmen des Gastgewerbes erhalten mit diesem Förderprogramm die Möglichkeit, mit einem Zuschuss zu den Kosten einer Beratungsmaßnahme externen Rat in Anspruch zu nehmen, um so auf die vielfältigen Herausforderungen der Arbeitswelt  zu reagieren.

Der „Leitstelle für Beratungsförderung“ bei der INTERHOGA GmbH obliegt seit vielen Jahren die Betreuung der mit Bundesmitteln geförderten Unternehmensberatungen. Die Leitstelle agiert bundesweit und unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft.

Die "Leitstelle für Beratungsförderung" 

  • informiert interessierte Unternehmen über die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Förderung von Unternehmensberatungen
  • prüft und bewertet die von den Antragstellern eingereichten Anträge und Unterlagen hinsichtlich möglicher Bundeszuschüsse

Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr.

Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen, den förderfähigen Beratungsthemen, zum Antragsverfahren sowie die geltende Förderrichtlinie finden Sie finden Sie auf: 

INTERHOGA: Informationen zum Förderprogramm

Förderung für innovative Maßnahmen zur Ressourceneinsparung, Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft

Um neuartige ressourceneffiziente Technologien wie Sammel-, Sortier- und Recyclingtechnologien im Sinne der Circular Economy erstmalig in die Anwendung bringen zu können, unterstützt die Landesregierung mit dem Förderaufruf „Ressource.NRW“ kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Investitionen in innovative Maßnahmen.

Einreichungstermine:

  1. Einreichungsrunde bis 01.04.2024
  2. Einreichungsrunde bis 16.09.2024
  3. Einreichungsrunde bis 05.05.2025

Die Einreichungsfrist der Anträge endet zum jeweiligen Datum um 16:00 Uhr.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Umfang der Förderung und Antragstellung

Den Mittelstand auf dem Weg in die digitale Zukunft begleiten

Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks und wollen Ihre Prozesse digitalisieren? Sie möchten von der staatlichen Förderung profitieren, scheuen aber den formellen Aufwand? Dann sollten Sie go-digital kennenlernen!

Hier geht's zu den Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet Chancen für gastgewerbliche Betriebe in NRW. Durch die Förderung können Energieeffizienzmaßnahmen finanziell unterstützt werden. Beispiele hierfür sind der Heizungstausch und Maßnahmen zur energetischen Sanierung.

Die BEG umfasst 4 Teilprogramme:

  • „Wohngebäude (BEG WG) – Sanierung von Wohngebäuden“,
  • „Nichtwohngebäude (BEG NWG) – Sanierung von Nichtwohngebäuden“ sowie
  • „Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden“.
  • „Klimafreundlicher Neubau (BEG KfN) – Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden“

Für die gastgewerblichen Betriebe sind die Maßnahmen für Nichtwohngebäude von speziellem Interesse.

Energieberatung ist zumeist die Vorstufe von Maßnahmen zur Gebäude-Sanierung oder Modernisierung. Denn sie hilft, Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotenziale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen. Hierfür bietet Ihnen das BMWK passende Unterstützung an.

Die Energieberatung für Nichtwohngebäude Anlagen und Systeme (EBN) wird mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 80% der Beratungskosten finanziell unterstützt. 

Danach treffen Sie die Entscheidung, welche Maßnahmen zur Gebäude-Sanierung bzw. -Modernisierung sie umsetzen wollen. Dabei hilft Ihnen auch eine qualifizierte Energieeffizienz-Expertin oder ein qualifizierter Energieeffizienz-Experte, die für Sie passende Förderung auszuwählen.

Innovationskraft und Digitalisierung für Nordrhein-Westfalens KMU

Seit 2020 fördert das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) mit dem Programm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) die digitale Entwicklung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Die Förderthemen sind in 3 Module gegliedert:

  1. MID-Gutscheine
  2. MID-Assistent/in
  3. MID-Digitale Sicherheit

Auf den Seiten von Mittelstand Innovativ & Digital können Sie sich für die Verfahren registrieren. Es werden außerdem die einzelnen Module erklärt, Fragen beantwortet und Erfahrungen geteilt.

 

Potentialberatung der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsverhältnisse (G.I.B.)

Das von der NRW-Landesregierung mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderte Programm unterstützt Unternehmen dabei, ihr Potential zu erkennen und die daraus notwendigen Schritte abzuleiten. Externe Beratungskompetenz und die Beteiligung der Beschäftigten gehen dabei Hand in Hand.

Auf den Seiten des G.I.B. NRW finden Sie alle wichtigen Informationen. Unter anderen:
 

Fit für die Zukunft
FFZ unterstützt Unternehmen und ihre Beschäftigten beim Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft und bei der Bewältigung der Transformation. Dazu werden sie bei der Inanspruchnahme einer Unternehmensberatung finanziell unterstützt, und zwar bis zu 60% für maximal 15 Beratungstage. Zentral ist, dass die Mitarbeitenden am Prozess teilhaben können und eine Kompetenzentwicklungsstrategie erarbeitet wird. Die Beratung muss mindestens eines der Themenfelder Green Economy, Arbeitsorganisation, Digitalisierung oder Personalentwicklung behandeln. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Unternehmenssitz oder die Arbeitsstätte in der JTF-Gebietskulisse (Nördliches Ruhrgebiet und Rheinisches Revier) liegt. Die Förderung kann alle 36 Monate in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen

Coach2Change
Im Rahmen des Programms erhalten Beschäftigte ein individuell zugeschnittenes Transformationscoaching. Zum einen erwerben sie damit Fähigkeiten, Change-Prozesse an ihrem Arbeitsplatz und im Unternehmen zu managen und zu organisieren. Zum anderen sind Mitarbeitende durch das Coaching in der Lage, (grüne) Transformationsprozesse voranzutreiben. Gefördert werden bis zu 50% der Kosten für bis zu 15 Coachingtage. Darüber hinaus wird die Personalfreistellung für bis zu drei Beschäftigte an den Coachingtagen finanziell unterstützt. Wie FFZ richtet sich die Förderung an KMU in der JTF-Gebietskulisse (Rheinisches Revier und Nördliches Ruhrgebiet) und kann alle 12 Monate in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen

Schneller, weiter, digitaler:

Das Förderprogramm INQA-Coaching ist ein Beratungsangebot für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die sich den Herausforderungen der digitalen Transformation stellen wollen. Es wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) finanziert und von der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) durchgeführt.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden KMU mit weniger als 250 Beschäftigten, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Deutschland haben. Die Unternehmen müssen einen Veränderungsbedarf im Bereich der personalpolitischen oder arbeitsorganisatorischen Gestaltung im Zusammenhang mit der digitalen Transformation haben.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Inanspruchnahme von autorisierten INQA-Coaches, die die Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung von passgenauen Lösungen für ihre individuellen Herausforderungen unterstützen. Die INQA-Coaches arbeiten nach einer agilen Methode, die einen gemeinsamen Lern- und Entwicklungsprozess von Unternehmensführung und Beschäftigten ermöglicht. Die Themenfelder, die im Rahmen des INQA-Coachings bearbeitet werden können, sind:

  • Digitale Kompetenzen
  • Agiles Arbeiten
  • Führung im digitalen Wandel
  • Gesundheit
  • Fachkräftesicherung
  • Diversity

Wie lange läuft das Programm?

Das Programm läuft von 2023 bis 2027. Unternehmen können sich bereits jetzt an ihre regionale INQA-Beratungsstelle (IBS) wenden, um die Fördervoraussetzungen für ein INQA-Coaching zu klären.

Wie hoch sind die Fördersummen für NRW?

Die Fördersummen für NRW betragen bis zu 80 Prozent der Beratungskosten. Die Eigenbeteiligung der Unternehmen beträgt mindestens 20 Prozent der Beratungskosten. Die Beratungskosten setzen sich aus dem Tagessatz des INQA-Coaches und den Reisekosten zusammen. Der Tagessatz darf maximal 1.200 Euro betragen. Es können max. 12 Tage gefördert werden.

INQA-Coaching: Ein Programm für die digitale Zukunft - INQA.de - Initiative Neue Qualität der Arbeit

Um das Ziel, den ökologischen Landbau bis 2030 auf 30 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche auszudehnen, zu erreichen, muss vor allem auch die Nachfrage nach Bio-Produkten in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) wesentlich gestärkt werden. 

Die Richtlinie zur Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus (veröffentlicht im Bundesanzeiger am 04.11.2022) bietet ein Förderangebot an alle interessierten Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung.

  • Wer kann eine Förderung beantragen?
    Antragsberechtigt sind Unternehmen unbeschadet der gewählten Rechtsform und Größe, deren Geschäftstätigkeit die Außer-Haus-Verpflegung ist. Hierzu zählen auch öffentliche Träger gemeinschaftlicher Verpflegungseinrichtungen. Die Beratung muss sich auf die Betriebsstätte in Deutschland beziehen.
     
  • Welche Maßnahmen sind grundsätzlich zuwendungsfähig?

    Förderfähig sind Beratungen einschließlich damit verbundener Mitarbeiterschulungen von AHV-Unternehmen oder deren Einrichtungen, die ihr Speisenangebot nachhaltiger und gesünder gestalten wollen und dafür Bio-Lebensmittel in ihr Speisenangebot neu aufnehmen oder deren Anteil am Gesamtwareneinsatz ausweiten möchten. Dabei soll die Beratung die Erreichung eines Bio-Anteils von mindestens 30 Prozent des monetären Wareneinsatzes anstreben, wobei der regionale Bezug zu prüfen und nach Möglichkeit zu berücksichtigen ist.

    Es können sowohl Unternehmen oder deren Einrichtungen beraten werden, die bereits bio- zertifiziert sind, als auch solche, die eine Bio-Zertifizierung anstreben. In der Förderrichtlinie werden bestimmte Beratungsaspekte hervorgehoben, wie zum Beispiel die Analyse der praktizierten Arbeitsprozesse und des betriebswirtschaftlichen Ist-Zustandes, die Entwicklung konkreter Meilenstein des Umstellungs- oder Ausbaukonzepts, Information über regionale Bezugsmöglichkeiten und die Einbeziehung zusätzlicher Beratungsinhalte, die der Nachhaltigkeit dienen. Solche Nachhaltigkeitsaspekte sind zum Beispiel die Vermeidung von Abfällen, die Reduzierung des Anteils von Lebensmitteln tierischen Ursprungs und die Betonung des Tierwohls, Natur-, Klima-  und Umweltschutzes.
     

  • Wie hoch ist die Zuwendung
    Der Zuschuss für die Beratung beträgt maximal 80 Prozent der Beratungskosten. In Kindertageseinrichtungen und Schulen, in denen Erzeugnisse selbst, vor Ort, in eigenen Küchen und für den Eigenbedarf zubereitet werden, beträgt der Zuschuss maximal 90 Prozent der Beratungskosten. Die Beratung soll innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten abgeschlossen sein. Jeder Zuwendungsempfänger leistet einen Eigenanteil von mindestens 20 bzw. 10 Prozent, je nach Verzehrstelle. Die Zuwendung wird im Rahmen von Höchstgrenzen als De-minimis-Beihilfe gewährt. Hier finden Sie Erläuterungen zu De-minimis-Beihilfen.

    Zu den Beratungskosten gehören das Honorar sowie die Reisekosten des Beraters nach BRKG, nicht jedoch die Umsatzsteuer, die Kosten für die Bio-Zertifizierung und die Verpflegung von Teilnehmenden bei Schulungsveranstaltungen. Die Beratungskosten müssen in angemessenem Verhältnis zu den im Kurzbericht ausgewiesenen Leistungen stehen. Die Förderung besteht in der Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Form einer Anteilfinanzierung zu den vom Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten als De-minimis-Beihilfe.

    Der maximale Höchstbetrag für die Beratung eines Unternehmens der AHV darf 35.000 Euro (netto) nicht überschreiten. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen, damit sie förderwürdig sind, einen Betrag von 1.500 Euro (netto) übersteigen. Betreibt ein Unternehmen mehrere Einrichtungen mit eigenen Küchen, kann der Höchstbetrag auch für die Beratung und Schulung einer einzelnen Einrichtung gelten, sofern dies angemessen ist.


Hier finden Sie alle wichtigen Informationen: Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL)

InvestEU
InvestEU ist ein Investitionsprogramm, bei dem mehrere EU-Finanzierungsinstrumente unter einem Dach zusammengeführt werden. Das Programm zielt darauf ab, tragfähige Investitionen zu unterstützen, die der EU bei der Erholung von der Wirtschaftskrise helfen. Weitere Informationen

Förderwegweiser

Das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes bietet einen übersichtlichen und gut gegliederten Förderwegweiser an. Hier werden die aktuellen Förderpgramme von EU, Bund und Ländern gelistet. Sie haben die Möglichkeit nach Geschäftsbereichen, Förderthemen und Bundesländern zu filtern. 

So bietet der Förderwegweiser eine gute Möglichkeit, sich schnell zu orientieren und das richtige Förderprogramm zu finden.

Förderdatenbank

In der Förderdatenbank des Bundes erhalten Sie einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union: Nutzen Sie die Suchfunktion und durchforsten Sie das aktuelle Förderangebot – passgenau für Ihr Vorhaben.

NRW.BANK - Die Förderbank

Die NRW.BANK bietet eine umfangreiche Beratung über ihre Angebote und weitere öffentliche Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten. 

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